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Unternehmen gründen, erwerben, übertragen

Wegweiser zum Erfolg

Ob Gründung, Erwerb, Entwicklung oder Übergabe Ihres Unternehmens, Notare beraten in diesen Bereichen über die sachgerechte Gestaltung. Dies schließt die Entscheidung für die beste Rechtsform Ihrer Firma ebenso ein, wie Fragen nach der Eintragung ins Handelsregister, Kapitaleinlagen, Haftungsbeschränkungen oder erforderlichen Genehmigungen.
 
Bei Übernahmen oder Beteiligungen an bestehenden Unternehmen sind diverse Übertragungsakte beurkundungspflichtig. Und die maßgeschneiderte Nachfolgeplanung gestalten Notare mit gesellschafts-, familien- und erbrechtlicher Kompetenz.
 

Die Wahl der Rechtsform hat vor allem hinsichtlich der Haftung weitreichende Folgen. Als Gewerbetreibender sind Sie kraft Gesetzes automatisch Einzelkaufmann bzw. -kauffrau, führen das Unternehmen selbst – haften aber auch mit Ihrem Privatvermögen für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten. Gleiches gilt für Personengesellschaften wie z. B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die offene Handelsgesellschaft (OHG), welche mehrere Partner gemeinsam gründen. Der dazu notwendige Gesellschaftsvertrag (auch: Satzung) enthält Informationen wie den Namen des Unternehmens (Firma), seinen Sitz und Zweck, Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse, Gewinnverwendung und -verteilung sowie Regelungen für den Fall des Ausscheidens oder Todes eines Gesellschafters. 

 

Die Alternative zur Tätigkeit als Einzelkaufmann oder der Personengesellschaft ist die Kapitalgesellschaft: Auch bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) oder einer börsennotierten Aktiengesellschaft (AG) beraten Notare umfassend. Diese Unternehmensmodelle erfordern grundsätzlich eine Stammkapital-Einlage in unterschiedlicher Höhe. Mit ihrer Eintragung ins Handelsregister entsteht eine juristische Person. Sie hat eigene Rechte, Pflichten – und haftet für alle Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft.
 

Wie und in welcher Form Sie persönlich Ihr Unternehmen gründen, hängt von vielen Faktoren ab. 

Das Handelsregister ist ein öffentliches, von jedermann einsehbares Verzeichnis: Es informiert über wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse angemeldeter Kaufleute und Unternehmen, die im Bezirk des zuständigen Registergerichts aktiv sind.  Soweit Eintragungen erfolgen sollen, gestaltet der Notar die Registeranmeldung und sorgt für eine Eintragung der angemeldeten Angelegenheiten.

Vor der Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Beteiligung daran stehen sorgfältige Prüfungen an, um Ihr Risiko weitestgehend zu minimieren. Wichtig ist zunächst, ob die Geschäftsstruktur zu Ihren Plänen passt oder modifiziert werden sollte. Zu klären ist auch, ob der Verkäufer tatsächlich Inhaber des angebotenen Unternehmens bzw. der Anteile ist, in welcher Fassung der Gesellschaftsvertrag besteht und welche weiteren gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten bestehen.  

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Ihr Unternehmen umstrukturiert werden soll oder Sie sich dazu entschließen, Anteile daran zu veräußern. Notare beraten auch in diesen Angelegenheiten z. B. über den möglichen Wechsel der Rechtsform.

Bei der Unternehmensnachfolge spielen sowohl die Geschäftsstruktur als auch familiäre Umstände eine bedeutende Rolle. So kommen für diesen Sonderfall der Übertragung z. B. erbrechtliche Regelungen im Testament, eine Schenkung, vorweggenommene Erbfolge oder Verkauf in Frage. Notare koordinieren die Interessen aller Beteiligten, beziehen weitere Vorschläge (z. B. von Steuer- und Unternehmensberatern, Rechtsanwälten und Banken) in die Überlegungen mit ein und setzen diese in Ihrem Sinne in wirksame vertragliche Regelungen um.

Diese speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vollmacht sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen handlungsfähig bleibt – auch im Fall wirtschaftlicher Insolvenz, Scheidung oder dem Tod des Geschäftsführers oder Gesellschafters. Der Vollmachtgeber ermächtigt eine Vertrauensperson, unter bestimmten Bedingungen Entscheidungen für ihn zu treffen, z. B. bei schwerer Krankheit. Notare beraten, welche Vollmachten  im Geschäfts- und Privatbereich sinnvoll sind, gestalten den Text in der  passenden Form und beurkunden ihn: So wird die Vollmacht umfassend anerkannt.

Weitere Informationen

In der Broschüre „Unternehmen gründen, erwerben, übertragen” des Deutschen Notarverlags finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Themenbereich.
(© Deutscher Notarverlag in Kooperation mit der DNotV GmbH)

 

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